Standards

1.  Ausbildungsstandards

1.1 Ziele

Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Wissensinhalte und Methoden der systemischen Mediation präsentiert werden. Die vorliegenden Standards und Ausbildungsrichtlinien verfolgen dabei folgende Ziele:

  • Beitrag zur gesellschaftlichen Verbreitung und Anerkennung systemischer Mediation
  • Förderung professioneller systemischer Mediation
  • Stärkung des Vertrauens von Konfliktpartnern in die Wirksamkeit systemischer Mediation
  • Vermittlung von Grundlagen, Methoden und Anwendungsfeldern von  Mediation
  • Entwicklung von Kommunikations-, Beratungs- und Mediationskompetenz

1.2 Stundenumfang

Die Ausbildung hat einen Mindestumfang von 200 Zeitstunden. Darin enthalten sind 30 Stunden Ausbildungsstunden in Arbeitsgemeinschaften oder vergleichbare Gruppenarbeit in Peergroups.

1.3 Inhalte

Die Inhalte der Ausbildung decken im Wesentlichen die auf der DGSYM-Homepage im Curriculum der DGSYM aufgeführten Inhalte ab.

1.4 Zertifikat

Die Ausbildung wird durch ein qualifiziertes Zertifikat nachgewiesen, welches mindestens die folgenden Punkte umfasst:

  • Weiter-  bzw.  Fortbildungsinstitut und Ausbildungsleitung
  • Inhalt und Umfang der Ausbildungsbereiche

2.  Zertifizierungsstandards

Nachfolgend werden die Zertifizierungsstandards zur Anerkennung als "Mediator/Mediatorin DGSyM" und "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSyM" dargestellt.

2.1 Antragstellung

Die Einleitung des Anerkennungsverfahrens erfordert die Mitgliedschaft in der DGSYM e.V.. Alle fälligen Mitgliedsbeiträge müssen bezahlt sein.

Es ist ein formloser Antrag an die Vereinsgeschäftsstelle zu richten. Dabei ist der Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr beizulegen. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß den nachfolgenden Kriterien je nach gewünschtem Zertifikat sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen.

Die Geschäftsstelle prüft anhand der übersandten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Anerkennungsverfahren gegeben sind.

Die Berechtigung zur Führung der einzelnen Bezeichnungen "Mediator/Mediatorin DGSYM" und  "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSYM"  wird von einer Anerkennungskommission der DGSYM nach Maßgabe dieser Standards im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geprüft. Die Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand benannt. Die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Vorstands. Die Wiederbenennung ist unbegrenzt zulässig.

Die Verleihung der Zertifikate erfolgt durch den Vorstand. Ein Delegieren durch den Vorstand ist möglich.

2.2 Bearbeitungsgebühren

Für die Erteilung des Zertifikats ist eine Bearbeitungsgebühr fällig:

  • "Mediator/Mediatorin DGSYM": € 150,00
  • "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSYM": € 200,00

2.3 Kriterien für die Anerkennung als "Mediator/Lehrmediator DGSyM"

2.3.1 "Mediator/Mediatorin DGSyM"


Die Anerkennungskommission prüft anhand der folgenden Kriterien, ob der Antragsteller die Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung "Mediator/Mediatorin DGSYM" erfüllt:

  • Vollendung des 26. Lebensjahres
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis von mindestens 30 Stunden kollegialer Supervision (Peergroup)
  • Abschlusszertifikat des Fort- bzw. Weiterbildungsinstituts, in dem die Teilnahme an einer gemäß den vorgenannten Ausbildungsstandards durchgeführten Ausbildung bestätigt wird. Des Weiteren muss ein Lehrmediator DGSyM an der Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Zeitstunden leitend oder begleitend tätig gewesen sein.
  • Bei Antragstellern/Antragstellerinnen, deren Ausbildung nicht oder nicht vollständig den DGSyM-Standards in Umfang oder Inhalt entspricht, entscheidet die Anerkennungskommission über die noch zu erfüllenden Voraussetzungen und deren Nachweise.
  • Dokumentation von zwei eigenständig durchgeführten Mediationsfällen: Die Fälle müssen bezüglich der Konfliktbeteiligten, des Konfliktgegenstands, der wesentlichen Ereignisse des Ablaufs sowie des Mediationsergebnisses vollständig aufbereitet sein. In der Aufbereitung sollte auch eine (selbstkritische) Darstellung der angewandten systemischen Interventionen enthalten sein. Die Vertraulichkeit für die Beteiligten ist zu wahren.
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Abschlusskolloquium / Kollegengespräch
  • Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für systemische Mediation (DGSYM e.V.)
2.3.2 "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSYM"


Die Anerkennungskommission prüft nach folgenden Kriterien, ob der Antragsteller die Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSYM" erfüllt:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Mindestens dreijährige Berufserfahrung als Mediator/in
  • Seit mindestens 2 Jahren Anerkennung als Mediator(in) DGSyM
  • Vollständige Begleitung eines von der DGSYM anerkannten Ausbildungslehrgangs als Co-Trainer/in
  • Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für systemische Mediation (DGSYM e.V.)

2.4 Führung der Bezeichnungen

Die Führung der Bezeichnung "Mediator/Mediatorin DGSYM", "Lehrmediator/Lehrmediatorin DGSYM" ist an die Mitgliedschaft in der DGSyM gebunden und erlischt mit deren Beendigung. Wird die Bezeichnung trotz Erlöschens der Berechtigung weitergeführt, so kann der Verein Unterlassung verlangen.

3. Qualitätssicherung

Alle ordentlichen "Mediatoren/Mediatorinnen DGSyM" und "Lehrmediatoren/Lehrmediatorinnen DGSYM" sind zur laufenden Weiterbildung verpflichtet. Jede(r) "Mediator(in) DGSYM" muss jährlich mindestens 10 Stunden aktiv als systemischer Mediator oder systemisch beratend tätig sein und sein Wirken in Form eines Kurzprotokolls nachweisen.

Jede(r)  "Lehrmediator(in) DGSYM" muss darüber hinaus jährlich an mindestens 50 Stunden Weiterbildung im Bereich systemische Mediation oder systemische Beratung mitwirken.

Der jeweilige Nachweis ist in Form eines Kurzprotokolls zu erbringen.

4.  Kriterien zur Führung der Bezeichnung "Mediatoren/Mediatorinnen DGSyM" und "Lehrmediatoren/Lehrmediatorinnen DGSyM"

Alle "Mediatoren/Mediatorinnen DGSYM" und "Lehrmediatoren/Lehrmediatorinnen DGSYM" informieren den Verein bzw. eine vom Vorstand eingerichtete Anerkennungskommission über ihre Tätigkeiten gemäß Ziffer 3. Der dort genannte Jahreszeitraum beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Anerkennung ausgesprochen wurde.

Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, so erlischt die Anerkennung. Sie lebt wieder auf, wenn die Nachweise nachträglich binnen sechs Monaten eingereicht werden.

Die Anerkennung erlischt ebenfalls, wenn ein(e) "Mediator(in) DGSyM" oder "Lehrmediator(in)  DGSyM" grob gegen ethische Prinzipien der Mediation und/oder der DGSyM oder gegen fachliche Standards verstößt oder aufgrund seines Verhaltens das Ansehen der Mediation, der DGSyM und/oder seiner Mitglieder in Verruf bringt.

5. Konflikte

Bei Konflikten versuchen die Beteiligten im Sinne des Selbstverständnisses der systemischen Mediation diese im Dialog und ggf. im Rahmen einer systemischen Mediation zu klären.

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