Mitglied werden

In der Satzung der Gesellschaft heißt es:

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, welche die Ziele und Aufgaben aktiv unter­stützt und die vom Verein erarbeiteten Standards für systemische Mediation aner­kennt.

(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Der Vorstand ent­scheidet darüber und teilt die Aufnahme/Nichtaufnahme schriftlich mit.

Im Klartext: Sie können Mitglied werden, wenn Sie sich den Zielen und Aufgaben systemischer Mediation verbunden fühlen, wenn Sie an systemischer Mediation interessiert sind und wenn Sie zufällig auch noch Lust an der Mitarbeit in einem gemeinnützigen Verein haben.

Die von Ihnen eingegeben Daten werden von uns ausschließlich intern genutzt. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht.


Bitte rechnen Sie 5 plus 4.